Die eingereichten Partituren können nicht zurückgeschickt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung der eingereichten Partituren übernimmt die Organisation keine Haftung.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb durch Einsendung einer Komposition erklärt sich der/die KomponistIn mit sämtlichen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Das Urheberrecht verbleibt bei den KomponistInnen.
Das Institut Ludwig van Beethoven behält sich ein Dokumentationsrecht vor, ist berechtigt alle Konzerte oder Veranstaltungen während der Dauer des Wettbewerbs und der nachfolgenden Wiener Tage der zeitgenössischen Klaviermusik akustisch sowie visuell zu dokumentieren und diese Dokumentationen zur Bekanntmachung des Wettbewerbs zu nutzen. Diese Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen honorarfrei zur Berichterstattung in allen Medien verwendet und zu diesem Zweck vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Im Fall einer kommerziellen Nutzung haben die Teilnehmer jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.